Service

Fragen und Hilfe
1) Bieten Sie kostenlose Probestunden an?
Ja, über das Anmeldeformular haben Sie die Möglichkeit, sich selber oder Ihr Kind für eine kostenlose, unverbindliche Probestunde anzumelden. Bitte geben Sie an, für welches Instrument oder welchen Kurs Sie sich interessieren.
Sie können nach der Probestunde entscheiden, ob Sie mit dem Musikunterricht fortfahren möchten.
2) Wie kann ich mich oder mein Kind zum Unterricht anmelden?
Nach Ihrer kostenlosen Probestunde erhalten Sie einen Vertrag, den Sie uns unterschrieben per Scan als E-Mail oder per Post an MUSIKALIA, Atelier für Musik und Kunst schicken oder einfach beim nächsten Unterricht mitbringen. Vor Beginn des Unterrichts sollten Sie die Unterrichtsordnung gelesen haben.
3) Warum werden die Beiträge auch dann gezahlt, wenn kein Unterricht stattfindet?
Unser Unterrichtssystem funktioniert so, dass Sie einen Jahresvertrag über 36 Unterrichtseinheiten abschließen (für Musikalische Früherziehung 35 + 3 Nachholstunden). Für diese Anzahl an Stunden steht der Lehrkraft ein bestimmtes Jahreshonorar zu, welches sich aus deren Gesamtanzahl und dem Preis für eine Stunde ergibt. Bei einem 1-Jahres-Vertrag wird das Honorar über 12 Monate in 12 gleiche Beiträge aufgeteilt. Diese werden monatlich und unabhängig von den tatsächlich abgehaltenen Unterrichtsstunden gezahlt. Damit haben unsere Lehrkräfte ein sicheres und planbares Einkommen. Sollten Sie mehr Unterrichtsstunden wollen, dann können die Verträge entsprechend angepasst werden, wodurch auch das Lehrerhonorar höher wird.
4) Was passiert, wenn ich krank bin/ mein Kind krank ist?
Sollten Sie oder Ihr Kind den Unterricht wegen Krankheit oder sonstigen Verhinderungen nicht besuchen können, dann müssen Sie der Lehrkraft oder der Einrichtungsleitung bis spätestens 12 Uhr am Tag, an dem der Unterricht stattfinden sollte, telefonisch oder auf anderem Wege Bescheid geben, damit eine Möglichkeit zur Nachholung des Unterrichts in Betracht gezogen wird. Sie erklären sich damit einverstanden, dass für den Nachholunterricht ein abweichender Termin als der vertraglich vereinbarte vorgeschlagen werden kann. Die Einrichtungsleitung darf im Zweifelsfall einen Krankheitsnachweis fordern.
Für später abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist die Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig. Die anteilige Vergütung hierfür kann vom Honorar nicht abgezogen werden (nach §615 BGB).
Bei längeren Erkrankungen (länger als 1 Monat) des Unterrichtsteilnehmers muss ein ärztlicher Nachweis vorgelegt werden. Die Unterrichtskosten werden dann neu berechnet. Die Neuberechnung erfolgt 1 Woche vor Ablauf des Vertrages.
5) Was muss ich tun, wenn ich kündigen will?
Ihr Unterrichtsvertrag kann jeweils zum Quartalsende unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen schriftlich gekündigt werden. Bei einer frühzeitigen Kündigung vor Vertragsende werden die abgehaltenen Unterrichtsstunden mit den bezahlten neu verrechnet. Dadurch stellen wir fest, ob alle abgehaltenen Unterrichtsstunden auch bezahlt wurden. Dabei kann es passieren, dass Sie mehr bezahlt als Unterricht erhalten haben, wonach Sie Geld zurückerhalten. Es kann aber auch vorkommen, dass Sie mehr Unterrichtsstunden erhalten als bezahlt haben. In einem solchen Fall werden Sie gebeten, den noch ausstehenden Betrag nachzuzahlen.
6) Was ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist gibt an, wie lange das Vertragsverhältnis nach Einreichung der Kündigung noch gültig ist. Damit garantieren wir unseren Lehrkräften Planungssicherheit für Ihre Arbeit. Unsere Kündigungsfrist ist gleich für alle Verträge und beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. Wenn Sie also beispielsweise zum 31.Mai kündigen möchten, dann sollte Ihre Kündigung spätestens bis zum 19. April bei uns eingegangen sein.
7) Mit wie viel Jahren kann mein Kind mit dem Musikunterricht zu beginnen?
Bereits mit 6 Monaten nehmen Kleinkinder sehr viel durch Rhythmus- und Klanginstrumente auf, weswegen wir bereits für Kleinkinder ab 6 Monaten Musikalische Früherziehung in kleinen Gruppen anbieten. Mit etwa 3 - 4 Jahren entwickeln Kinder die Fähigkeit, gleichzeitige Bewegungen ihrer Hände und Füße zu koordinieren. Ab dann ist es sinnvoll, einem Kind ein Instrument vorzustellen und beizubringen.
8) Ist es nur bis zu einem bestimmten Alter möglich, ein Instrument zu lernen?
Eine solche Altersgrenze gibt es nicht! Es ist immer möglich, mit der richtigen Motivation und Freude anzufangen, ein Musikinstrument zu lernen, und es wirkt sich immer positiv auf Ihre geistige Gesundheit aus.
9) Ist Einzelunterricht besser für Kinder als Gruppenunterricht?
Man kann nicht sagen, was besser und was schlechter ist. Wenn Kinder ähnlich weit entwickelt sind und Spaß haben, miteinander zu musizieren, dann fördert sie Gruppenunterricht sehr, da sie auch lernen, als Teil einer Gruppe mitzuwirken und auf andere Kinder zu achten und einzugehen. Gerade für Kleinkinder ist Gruppenunterricht zu bevorzugen, ist aber ohnehin für jede Altersstufe möglich und fördernd!
Wenn das Kind ein Instrument lernen möchte oder sich individuellen Gesangsunterricht wünscht, dann ist Einzelunterricht genau das richtige, um ganz gezielt auf die Bedürfnisse und Wünsche des einzelnen Kindes einzugehen.
10) Kann ich/ mein Kind die Gruppe oder zu Einzelunterricht wechseln?
Sie können Ihrer Lehrkraft jederzeit äußern, welchen Unterricht Sie oder Ihr Kind weiterhin besuchen möchten. Die Verträge und Unterrichtszeiten werden entsprechend angepasst.
11) Kann man bei Ihnen ein Instrument mieten?
Es gibt manchmal die Möglichkeit, für den Einstieg für kurze Zeit (1-2 Monate) ein Keyboard oder E-Piano zu mieten.
12) Ist es notwendig, jeden Tag zu üben?
Es wird nicht vorgeschrieben, wie viel und wie lange Sie oder Ihr Kind üben sollten. Am wichtigsten ist, dass Sie/ Ihr Kind nicht den Spaß und die Motivation verlieren, weiter zu lernen. Bei ganz kleinen Kindern sollten die Übungen nicht zu lange sein, da bei Ihnen besonders die Konzentration schnell nachlassen kann. Je nach Umfang der Übung kann eine halbe Stunde bereits ausreichend sein.
Die Übungen sollten nach und nach länger und häufiger werden, bis es sich zu einer Gewohnheit entwickelt, sich selber an das Instrument zu setzen und zu wiederholen. Das Wichtigste ist die Regelmäßigkeit.
Blockflöte
Wir suchen laufend engagierte Lehrkräfte für folgenden Unterricht:
Sollten Sie sich dafür interessieren, im MUSIKALIA Atelier für Musik und Kunst als Musik-oder Kunstlehrer*in zu arbeiten, dann senden Sie uns bitte Ihre Bewerbung und Ihren Lebenslauf per E-Mail an musikalia@gmx.de oder füllen Sie das Formular aus.
Gitarre
Geige
Musikalische Früherziehung (Alter: 2 –5 Jahre)
Russisch
Archiv
Aufregende Konzerte und erfolgreiche Auftritte prägen immer jeden Teilnehmer. Unsere Fotos werden davon überzeugend erzählen.
Borsbergstraße 6, MUNDWERK, 01309 Dresden
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