Allgemeine Geschäftsbedingungen des MUSIKALIA Atelier für Musik und Kunst (Stand: 01.08.2024)
1. Unterrichtsgestaltung
1.1 Unterrichtsort
Einzel- und Gruppenunterricht findet, soweit nicht anders vertraglich vereinbart, in den Räumen des MUSIKALIA Atelier für Musik und Kunst, Borsbergstraße 6, 01309 Dresden, statt. In Ausnahmesituationen, die die Nutzung dieser Räumlichkeiten verhindert, behält sich die Leitung der Einrichtung, namentlich Anna Ryndyk, vor, andere Räumlichkeiten oder digitale Formate für die Weiterführung des Unterrichts anzubieten.
1.2 Unterrichtsdauer
Die Unterrichtsdauer und -termine werden vertraglich mit dem Unterrichtsteilnehmer vereinbart, wobei diese unter beidseitiger Zustimmung der Lehrkraft und des Unterrichtsteilnehmers geändert werden können. Bei einem Jahresvertrag werden aber in jedem Fall mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr garantiert. Wenn keine abweichende Übereinkunft erfolgt, beträgt der Gesamtzeitraum, in welchem der Unterricht stattfinden kann, 12 Monate.
1.3 Unterricht während der offiziellen Schulferien
An gesetzlichen Feiertagen und während der offiziellen Schulferien des Freistaates Sachsen findet kein Unterricht statt. Das betrifft einen Zeitraum von 12 bis 14 Wochen. Dieser Umstand ist in die Monatsbeiträge bereits eingerechnet, die monatliche Beitragszahlung bleibt davon unberührt und wird fortgesetzt.
1.4 Versäumnis, Krankheit, Unterrichtsausfall
Sollten Sie oder Ihr Kind den individuellen Unterricht wegen Krankheit nicht besuchen können, dann müssen Sie der Lehrkraft oder der Einrichtungsleitung bis spätestens neun Uhr am Morgen des Unterrichtstages telefonisch oder auf anderem Wege Bescheid geben, damit eine Möglichkeit zur Nachholung des Unterrichts in Betracht gezogen wird. Der Lehrer wird für solche Unterrichtsstunden nach Möglichkeit Ersatztermine anbieten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass für den Nachholunterricht ein abweichender Termin als der vertraglich vereinbarte vorgeschlagen werden kann. Die Einrichtungsleitung darf im Zweifelsfall einen Krankheitsnachweis fordern.
Bei längeren Erkrankungen (länger als 1 Monat) des Unterrichtsteilnehmers muss ein ärztlicher Nachweis vorgelegt werden. Die Unterrichtskosten werden dann neu berechnet. Die Neuberechnung erfolgt eine Woche vor Ablauf des Vertrages.
Für später abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist die Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig. Anlässe wie ein Ereignis in der Schule, Ausflug, Klassenfahrt, Geburtstag, ein anderer Termin usw. sind kein Grund, eine Unterrichtsstunde zu verschieben, nachzuholen und die anteilige Vergütung hierfür kann vom Honorar nicht abgezogen werden (vgl. BGB §615).
1.5 Zuweisung Lehrkraft
Sollte eine anfänglich zugewiesene Lehrkraft begründet verhindert sein, den Unterricht durchzuführen, dann besteht die Möglichkeit einer Vertretung durch eine andere, gleichwertig qualifizierte Lehrkraft, den Unterricht durchzuführen. Der Unterrichtsteilnehmer wird davon rechtzeitig vor Beginn des Unterrichts in Kenntnis gesetzt.
1.6 Honorarvergütung der Lehrkraft
Der Lehrkraft steht für die vertraglich vereinbarte Anzahl an Unterrichtsstunden ein Jahreshonorar zu, welches durch die Anzahl an vereinbarten Monaten im Gesamtzeitraum geteilt wird. Diese werden monatlich und unabhängig von den tatsächlich abgehaltenen Unterrichtsstunden gezahlt.
1.7 Vergünstigung bei Mehrfachbelegung
Bei Belegung eines zweiten oder dritten Faches oder einer Belegung durch weitere Familienmitglieder reduziert sich das Entgelt für die günstigere Unterrichtseinheit um 10%.
2. Kündigung
2.1 Kündigung von Seiten des Unterrichtsteilnehmers
Der Unterrichtsvertrag kann jeweils zum Quartalsende unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen schriftlich gekündigt werden. Es bedarf einer leserlichen, handschriftlichen Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben des Unterrichtsteilnehmers. Die schriftliche Kündigung kann direkt im MUSIKALIA Atelier für Musik und Kunst abgegeben oder auf postalischem Wege zugestellt werden. Die Kündigung ist erst gültig, wenn sowohl der Unterrichtsteilnehmer als auch die Lehrkraft und die Leiterin des MUSIKALIA Atelier für Musik und Kunst diese handschriftlich unterzeichnet haben.
2.2 Kündigung von Seiten des MUSIKALIA Atelier für Musik und Kunst
Der Unterrichtsvertrag kann jederzeit durch die Lehrkraft oder die Leiterin des MUSIKALIA Atelier für Musik und Kunst fristlos gekündigt werden.
2.3 Verrechnung der Beiträge für die Unterrichtsstunden
Bei einer frühzeitigen Kündigung vor Vertragsende werden die abgehaltenen Unterrichtsstunden mit den bezahlten neu verrechnet. Dadurch wird festgestellt, ob alle abgehaltenen Unterrichtsstunden auch bezahlt wurden. Dabei kann es passieren, dass der Unterrichtsteilnehmer mehr bezahlt als Unterricht erhalten hat, wonach der überschüssige Betrag zurückgezahlt wird. Es kann vorkommen, dass mehr Unterrichtsstunden abgehalten als bezahlt wurden. In einem solchen Fall wird der Unterrichtsteilnehmer gebeten, den noch ausstehenden Betrag nachzuzahlen.
2.4 Kündigungsfrist
Unsere Kündigungsfrist ist gleich für alle Verträge und beträgt 6 Wochen zum Quartalsende.
2.5 Auflösung von Gruppen
Sollten so viele Gruppenteilnehmer kündigen, dass der Gruppenunterricht nach Einschätzung der Lehrkraft nicht in vernünftigem Maße weitergeführt werden kann, besteht die Möglichkeit einer frühzeitigen, fristlosen Kündigung vor vereinbartem Vertragsende von Seiten des MUSIKALIA Atelier für Musik und Kunst. Die Unterrichtsteilnehmer erhalten (siehe Abschnitt 2.3 ) eine Verrechnung der bezahlten mit den abgehaltenen Unterrichtseinheiten.
3. Zustimmungserklärung für Verwendung von Fotos und Videos
3.1 Verwendung von Fotos und Videos für gewerbliche Zwecke
Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklärt sich der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass Fotos und Videos, die während des Einzel- und Gruppenunterrichts sowie der Konzerte und Auftritte aufgenommen wurden, zu gewerblichen Zwecken des MUSIKALIA Ateliers für Musik und Kunst veröffentlicht werden können.

Die Lehrkraft und die Leitung des MUSIKALIA Ateliers für Musik und Kunst haften nicht dafür, dass Dritte ohne dessen Wissen, und damit unerlaubt, den Inhalt für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch für das Herunterladen oder Kopieren von Fotos und Videos. Die Lehrkraft und die Leitung des MUSIKALIA Ateliers für Musik und Kunst sichern jedoch zu, alle zumutbaren Maßnahmen gegen ein solches unerlaubtes Handel zu unternehmen, insbesondere auch dazu, alle durch ein solches Vorgehen Betroffene unverzüglich nach Kenntniserlangung davon zu unterrichten.
Die Lehrkraft sowie die Leitung des MUSIKALIA Ateliers und Kunst sichern zu, dass ohne Zustimmung des Schülers bzw. dessen gesetzlicher Vertreter Rechte an den Fotos oder Videos nicht an Dritte veräußert, abgetreten usw. werden.
3.2 Gültigkeitsdauer
Die Zustimmung ist ab Vertragsunterzeichnung und auch unbefristet nach der Kündigung gültig.